Kündigungsservice

Sie möchten sich von einem Vertrag trennen und wissen nicht recht wie und zu wann?

Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie bei uns Kunde sind, so übernehmen wir das gern für Sie!

Wann und mit welcher Frist kann man einen Vertrag kündigen ?

Ordentliche Kündigung zum Ablauf des Vertrages

Jeder Versicherungsvertrag kann zum festgelegten Ablaufzeitpunkt mit einer Frist von 3 Monaten (bei KFZ-Verträgen mit einer Frist von 1 Monat) gekündigt werden.

HINWEIS:

Viele Gesellschaften vereinbaren / dokumentieren immer noch 5-Jahres-Verträge oder sogar länger. Laut neuem VVG ist aber jeder Vertrag nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündbar !!!

Manche Gesellschaften haben aber auch eine kürzere Kündigungsfrist in den Bedingungen geregelt von zum Beispiel monatlich oder täglich. Ein Blick in die Bedingungen ist daher empfehlenswert.
 

Sonderkündigungsrecht wegen Prämienanpassung / Prämienerhöhung

Teilt Ihnen die Gesellschaft mit, dass sich die Prämie(n) aufgrund der Prämienanpassungsklausel erhöht, steht Ihnen eine Sonderkündigungsrecht von 1 Monat nach Zugang des Schreibens zum Erhöhungszeitpunkt zu.

Sollte aber lediglich eine Erhöhung der Versicherungsumme und somit eine anteilige Erhöhung der Prämie erfolgen (z.B. bei Hausrat oder Wohngebäude wegen der gleitenden Neuwertregelung) oder es sich um eine dynamische Erhöhung handelt (z.B. Unfallversicherung), steht Ihnen KEIN Sonderkündigungsrecht zu.

Der dynamischen Anpassung kann aber binnen 6 Wochen nach Zugang widerrufen werden.

HINWEIS:

Eine Prämienerhöhung muss Ihnen laut VVG mindestens 1 Monat vor dem Erhöhungszeitpunkt zugehen.

(Geht Ihnen das Schreiben später zu, ist es ratsam, den Umschlag mit Poststempel als Nachweis der Fristwahrung aufzubewahren.)

Sollte auf dem Schreiben als Datum nur der Monat und das Jahr abgedruckt sein, so können Sie immer davon ausgehen, dass Ihnen das Schreiben am letzten des Monats zugegangen ist. Die Beweislast, das Ihnen das Schreiben schon eher zugegangen ist, liegt dann bei der Gesellschaft und ist kaum nachweisbar, da in der Regel keine Einschreib- / Einwurf- bzw Zustellbriefe verschickt werden.
 

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag kündigen.

Die Kündigung muss bis zum Ablauf eines Monats - seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung - vorgenommen werden und der Gesellschaft vorliegen.

Heisst also, entweder nach Ablehung der Schadensübernahme oder mit Zahlung der Entschädigung haben Sie so oder so ein Sonderkündigungsrecht.

Sie können den Vertrag dann per sofort oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ist nicht möglich. Kündigen Sie per sofort steht Ihnen auch die anteilige - nicht verbrauchte - Prämie zu und muss von der Gesellschaft zurück erstattet werden.
 

Mögliches Sonderkündigungsrecht bei Tod des Versicherungsnehmers

Der Tod des Versicherungsnehmers löst nicht in jedem Falle ein Sonderkündigungsrecht aus.

Da dies je Vertragsart / Sparte sehr unterschiedlich ist, stellen wir Ihnen hier ein Übersicht zur Verfügung:

>>> Tod des Versicherungsnehmers - Ein Merkblatt vom Bund der Versicherten e.V.  (PDF)

Wie und in welcher Form sollte man einen Vertrag kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich und vor Ablauf der jeweiligen o.g. Frist bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Es sei denn dieser Tag fällt auf einen Sonn- oder Werktag. Dann gilt der nächste Arbeits- bzw. Werktag.

Die Kündigung kann auf dem Postweg oder per Fax erfolgen.

Der Nachweis per Poststempel reicht nicht!

Eine reine Kündigung per Email reicht nicht, es sei denn, das Kündigungsschreiben mit Unterschrift des Vertragsnehmers ist der Email als Anlage beigefügt.

Fordern Sie mit Versand der Email eine Zustellbescheinigung des Providers (besser eine Lesebestätigung des Empfängers) an und speichern Sie diese.

Sie haben Fragen zur Kündigung eines Vertrages dann rufen Sie uns an.

Gern können Sie uns aber auch eine Nachricht senden. >> Kontaktformular