Dauercampingversicherung mit Oberoesterreichische von CampingAssec

Dauercampingversicherung - Rundumschutz im Paket

• Schutz für Standwohnwagen, Dauerstandzelt, Schutzdach

• Schutz für Hausrat, Einrichtung und bewegliche Sachen

• Schutz für Verglasung des Wohnwagens oder des Mobiliars

• Schutz bei Haftpflichtschäden durch den Dauerstandplatz

Produktinformation zur DAUERCAMPING-SPEZIAL-VERSICHERUNG von CampingAssec mit "OBERÖSTERREICHISCHE"

für Standwohnwagen, Mobilheime, Tinyhouse, Zirkwagen / Bauwagen in Deutschland

 

Versicherte und nicht versicherte Sachen der Dauercamping-Spezial-Versicherung im Überblick

Versichert werden dauerhaft feststehende und selbst privat genutzte

- Wohnwagen (zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen) (1)

- Mobilheime / Chalets (auf Achse oder Stützen stehend) (1)

- Tiny House (auf Achse stehend) (1)

- Bauwagen / Zirkuswagen (auf Achse stehend) (1)

- Wohncontainer / Modulhäuser / Minihäuser (nicht fest durch Fundament o.ä. mit Erdboden verbunden) (1)

welche

- nicht älter als 50 Jahre sind

- sich in Deutschland befinden

 
Mit der Dauercamping-Exklusiv-Versicherung mit "agencio Versicherungsservice AG" aber auch für Stellplätze / Standorte in:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

 

Mitversichert sind fest mit dem oben genannten Objekt fest verbundenen Sachen:

Objektzubehör sowie An- und Zubaute wie Markisen

sturm- und wintertaugliche Dauerstandzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten, Schutzdächer, angebaute Terrassen und Überdachung, Fußböden, SAT-Anlagen

weiterhin:

sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts befindlichen, in Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude in massiver Bauweise aus Holz, Stahl, Stein o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Pavillons mit harter Dachung

Grundstücksbestandteile wie Mauern, Tore, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Breiefkästen Gehwege und Pflasterungen bis 8.000 Euro

Hausrat / das Inventar / die Einrichtung / beweglichen Sachen im Objekt, wie Gegenstände des persönlichen Bedarfes, Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, Bestuhlung, elektrische Haushaltgeräte

optische & elektronische Geräte, wie Kameras / Laptops / Tablets etc.

selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind

Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren

Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen

Wertsachen wie Schmuck, Juwelen, Perlen, Edelsteine, Briefmarken, Münzen & Medaillen bis 2.500 Euro *

Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 1..000 Euro *

Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 500 Euro *

* Versicherungsschutz besteht nur, solange das Objekt bewohnt ist. Als unbewohnt gilt, wenn das Objekt für länger als 72 Stunden verlassen wird. Weiterhin besteht kein Schutz, wenn sich diese Wertsachen & Bargeld im Dauerstandzelt oder Nebengebäude aufbewahrt werden

 

Optional und gegen Zuschlag können weiterhin mitversichert werden:

fest mit Objekt verbundene Solar- und / oder Photovoltaikanlagen bis 8.000 Euro

Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, bei einfachen Diebstahl außerhalb des Objekts bis 1.500 Euro je Schadensfall

 

Nicht mitversichert sind:

Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines s / Ganzjahreszeltes vorweisen

Dauerstandzelte ohne Wintertauglichkeit

Sonnensegel

Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen

Pavillons mit Überdedachung aus Folien, Plane, Stoffen oder ähnliche Materialien

Objekte in baufälligen Zustand

 
 
 

Hinweise zum Versicherungsschutz:

(1) Kein Versicherungschutz besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz – das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.

Hierfür bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.

 

Für Objekte (wie Gartenhaus, Gartenlaube, Ferienhaus, Wochenendhaus, Bungalow, Modulhaus etc) welche fest mit dem Erdboden verbunden sind (z.B. durch ein Fundament), bieten wir ebenfalls Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung.

Hierfür bieten wir eine separate >> Lauben-, Ferienhaus- & Wochenendhauversicherung << an.

Leistungen / Versicherungsumfang der Dauercamper-Spezial-Versicherung von CampingAssec mit  "Oberösterreichische Versicherung"

Im Grundpaket besteht Schutz

fürs Objekt nebst An- und Zubauten & Nebengebäude bis 40.000 Euro Gesamtwert (erhöhbar bis auf 150.000,- Euro)

für Einrichtung / den Hausrat / das Inventar / die beweglichen Sachen bis 6.000 Euro Gesamtwert (erhöhbar bis auf 40.000 Euro)
 

Es besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch folgende Gefahren:

Feuer / Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines fremden Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung

Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, mit einem Selbstbehalt von 300 Euro je Schadensfall bei Schäden am Objekt

(nicht versichert sind rein optische Beschädigungen, welche die Funktionalität nicht beieinflussen)

Leistungswasser / sonstige- und frostbedingte Bruchschäden an Rohren

Diebstahl und Raub des versicherten Objektes

Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat (sofern Türen, Fenster oder Öffnungen - vor allem beim Dauerstandzelt - zum Schadenzeitpunkt versperrt waren)

Einfacher Diebstahl am Versicherungsort bis 1.500 Euro von nachfolgenden Gegenständen / Sachen:

Gartenmöbel, Gartengeräten (auch Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter), Grills, Wäsche an der Leine, Wäschespinnen, Kinderwagen, Gehhilfen, Stützapparate und Rollstühle, Trampoline und Tischtennistische, gesicherte Fahrräder

Glasbruchschutz für die Verglasungen des Objektes und dem Mobiliar sowie Kochflächen aus Glas

Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am Objekt oder Inventar bis 1.000 Euro (2)

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 20.000 Euro (2)

optional:

Schutz bei weiteren Elementarschäden durch die Gefahren: Überschwemmung & Rückstau (ausgenommen jedoch durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Vertragsbeginn. Diese Karenzfrist entfällt, wenn die versicherten Gefahren bereits über einen anderen Vertrag bestanden haben und der Schutz unmittelbar übergeht.
Der Versicherungsschutz für die weiteren Elementarschäden kann für die Objektdeckung bis max. 20.000 Euro und für die Hausratdeckung bis max. 12.000 Euro vereinbart werden.

Bei Objekten / Risikoorten, welche sich in Zürszone 3 oder 4 befinden, ist nur Versicherungsschutz bis 4.000 Euro für Objekt und / oder Hausrat möglich und weiterhin gilt ein Selbstbehalt von 50% der Schadenssumme, mind. 1.000 Euro je Schaden als vereinbart.

Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Pedelecs oder Ebikes außerhalb des verschlossenen Objekts bis 1.500 Euro

und wie folgt entschädigt:

Ist das versicherte Objekt völlig zerstört, wird der Neuwert ersetzt. Beträgt der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles weniger als 40%, erfolgt die Entschädigung maximal bis zum Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung insbesondere Alter und Abnutzungsgrad.

In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.

Wenn Hausrat / Inventar völlig zerstört wird oder abhandenkommt, wird immer der Neuwert erstattet.

Wenn das versicherte Objekt oder der Hausrat / das Inventar teilweise beschädigt wird, werden die notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch die ortsüblichen Wiederherstellungskosten erstattet.
 

Weiterhin sind nachfolgende Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (nicht zusätzlich) mitversichert:

Aufräumungs-, Abbruch-, Wegräum und Abtransportkosten sowie Verkehrssicherungskosten

Bewegungs- und Schutzkosten zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen

Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume inkl. Neubepflanzung bis 1.000 Euro (2)

Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen

Reparaturkosten für Schäden am Objekt und dem Dauerstandzelt

Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrates, bis das Mobilheim wieder benutzbar wird, längstens für 120 Tage

Kosten für die Unterbringung in Ersatzunterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 30 Tage und maximal 50 Euro am Tag und nur, wenn das Objekt als Hauptwohnsitz / Erstwohnsitz dient *

Schlossänderungskosten

Kosten für den Schutz (z. B. Bewachung) versicherter Sachen; die Höchstdauer beträgt lediglich 72 Stunden
 

Zusätzlich ist eine Standplatzhaftpflicht für Schäden gegenüber Dritten durch den Dauerstandplatz bis 5.000.000,- Euro vereinbar.

Versichert sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,wenn Sie von einem Dritten geltend gemacht werden, wegen:
  • Personenschäden: wie Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder Tod eines Menschen
  • Sachschäden: wie die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen durch ihr Tun oder Unterlassen
  • Vermögensschäden: wenn einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden zugefügt wird
 
 

Hinweise zum Versicherungsschutz:

(2) es handelt sich um exklusive Sonderkonditionen von CampingAssec, welche das Standardprodukt nicht vorsieht

Prämienüberblick zur Dauercamping-Spezialversicherung-Versicherung von CampingAssec mit "Oberösterreichische"

Versicherungsleistung Prämie bei Laufzeit 3 Jahre inkl. 10% Nachlass
Grundpaket: Schutz bis 40.000 € für Objekt & 6.000 € Inventar
152,40 € / Jahr
Mehrbeitrag für die Erhöhung der Versicherungssummen für Objekt und Hausrat / Inventar
Erhöhung Summe für Objekt um je 10.000 €
13,77 € / Jahr
Erhöhung Summe für Inventar um je 5.000 € 10,10 € / Jahr
Einschluss 2. Objekt (auf gleichem Standplatz) 41,31 € / Jahr
Mehrbeitrag für den Einschluss der erweiterten Elemtarschäden bei der Objektdeckung
bis   4.000 € 14,92 € / Jahr
bis 12.000 € 32,22 € / Jahr
bis 20.000 € 48,93 € / Jahr
Mehrbeitrag für den Einschluss der erweiterten Elemtarschäden bei der Hausratdeckung
bis   4.000 €   8,03 € / Jahr
bis   6.000 € 10,60 € / Jahr
bis 12.000 € 17,35 € / Jahr
Mehrbeitrag für den Einschluss des Schutzes für Solar- / PV-Anlagen
bis 8.000 € 16,52 € / Jahr
Mehrbeitrag für die Eröhung des Schutzes bei Fahrraddiebstahl
bis 1.500 € 10,05 € / Jahr
Mehrbeitrag für den Einschluss der Standsplatz / Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung)
bis 5 Mio €
13,77 € / Jahr

Unser Partner:

Risikoträger ist die Oberösterreichische Versicherung AG mit Niederlassung in Deutschland

Die Oberösterreichische ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Österreich und blickt auf eine über 200jährige Tradition zurück. Sie gehört zu den verlässlichsten und nachhaltigsten Versicherungspartnern und ist seit Januar 2014 in Deutschland tätig. Weitere Informationen finden Sie >>> HIER

Für den Vertrag gilt deutsches Recht.

In 2016 wurde die Oberösterreichische Versicherung AG mit dem Scoring "ausgezeichnet" bewertet.

Oberösterreichische Versicherung AG

Transportversicherung / Überführungskasko

Schutz für Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen, Minihaus durch viele Gefahren ab 60 Euro

Sie wollen Ihr Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen oder Modulhaus von einem zum anderen Ort transportieren und möchten das finanzielle Risiko so gering wie möglich halten ?

Um Versicherungslücken bei dem Transport oder der Überführung zu vermeiden, bieten wir eine Transportversicherung / Überführungskasko an, worüber das Objekt gegen eine Vielzahl von Gefahren und Risiken versichert ist und das in allen Länder in Europa für bereits einmalig 60,00 Euro

Zur Produktinfo der Transportkaskoversicherung

 

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